Ferner stellte sie den prozessualen Antrag, die Beklagte habe das einverständliche Memorandum vom 6. März 2007 zwischen dem Rat der Stadt Castelo Branco und Victocor Technologies S.A. einzureichen.28 Die Klägerin machte insbesondere geltend, bis jetzt habe die Beklagte keine industrielle Tätigkeit nachweisen können, nachdem sie insbesondere keine genauen Angaben darüber gemacht habe, wie das Warmformverfahren in Portugal hätte angewendet werden sollen und wie bzw. mit welchen Geschäftspartnern das in den strittigen Patentanmeldungen beschriebene Know-how der Klägerin dabei hätte eingesetzt werden müssen.