12. Wie erwähnt,26 hatte die Beklagte an der Verhandlung vom 26. Oktober 2010 die "Ergänzungen zur Klageantwort und Widerklage" und neue Bei- lagen27 eingereicht. Die Klägerin beantragte mit Eingabe vom 1. März 2011, auf das nachträgliche Rechtsbegehren vom 26. Oktober 2010 sei nicht einzutreten, eventualiter sei es vollumfänglich abzuweisen. Ferner stellte sie den prozessualen Antrag, die Beklagte habe das einverständliche Memorandum vom 6. März 2007 zwischen dem Rat der Stadt Castelo Branco und Victocor Technologies S.A. einzureichen.28