An der Verhandlung vom 3. Juli 2009 vor dem Instruktionsrichter des II. Zivilappellationshofs des Kantons Freiburg reichte Leonid Levinski unter anderem eine DVD ein. Am 13. Juli 200918 beantragte er, dass dieser Datenträger der Klägerin nicht überreicht werde, sondern dass diese anlässlich einer Gerichtsverhandlung vom Film Kenntnis nehme, und subsidiär, dass die DVD wieder an ihn herausgegeben werde. Die Verhandlung fand am 5. November 2009 statt.