8. Mit der Klageantwort/Widerklage/Gesuch vom 29. Mai 2009 gab die Beklagte als Beilage das Deckblatt, die Vorbemerkungen und die drei Seiten eines Berichts vom 10. April 2008 der PriceWaterhouseCoopers sowie einen zwischen Leonid Levinski und DaimlerChrysler vom 6. Juli 2007 geschlossenen Vertrag und dessen Zusatz vom 21. Februar 2008 zu den Akten. Sie ersuchte ausdrücklich darum, dass die Auszüge des eingereichten Berichts und der erwähnte Vertrag samt Zusatz der Klägerin nicht zur Verfügung gestellt würden.17 An der Verhandlung vom 3. Juli 2009 vor dem Instruktionsrichter des II. Zivilappellationshofs des Kantons Freiburg reichte Leonid Levinski unter anderem eine DVD ein.