Der Instruktionsrichter kam aufgrund des damaligen Standes der Akten zum Schluss, dass das Zinkbeschichtungsverfahren mit Thermodiffusionsbehandlung von der Victocor Technologies SA entwickelt worden sei, und dieser das geistige Eigentum daran zustehe. Die Beklagte habe namentlich im Rahmen des von DaimlerChrysler gestarteten Projekts "GuT – Kostengünstiger Einsatz hochfester warmgeformter Stähle" Kenntnis von der fraglichen Lehre erhalten.