Der Instruktionsrichter hielt fest, die Klägerin verwende das streitgegenständliche Verfahren, das heisst die Warmverformung und anschliessende Thermodiffusion, zurzeit prototypenweise und wolle noch im Jahr 2009 mit diesem Verfahren in Produktion gehen. Die Beklagte ihrerseits sei Inhaberin der (zwischenzeitlich ausgesetzten) Patentanmeldung WO 2005/018848 A1 (europäischer Teil), deren Patentanspruch 4 dadurch gekennzeichnet sei, dass die Korrosionsschicht mit einem thermischen Diffusionsverfahren angebracht werde. Sie beabsichtige, mit dem zur Patentanmeldung gebrachten Verfahren im Jahr 2010 auf den Markt zu gehen.