Seite 13 nützen oder das entsprechende Know-how zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. 11 Insbesondere wurde der Klägerin verboten, Bauteile für Motorfahrzeuge herzustellen und sie danach einer Thermodiffusionsbehandlung mit Zinkbeschichtung zu unterziehen sowie die Thermodiffusionsbehandlung mit Zinkbeschichtung auf andere Bauteile für Motorfahrzeuge anzuwenden. 12 Der Klägerin wurde aber ausdrücklich nicht verboten, das Warmformverfahren auf Motorfahrzeugbauteile oder andere Teile anzuwenden. 13