rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache nicht zu vollziehen. 6 6. Mit Klageantwort und Widerklage vom 29. Mai 2009 verlangte die Beklagte, die Rechtsbegehren der Klägerin seien abzuweisen. Widerklageweise beantragte sie, es sei der Klägerin zu verbieten, die den Patentanmel- 6 [Aktenverweis]