3 [Aktenverweis] 4 [Aktenverweis] 5 [Aktenverweis] Seite 10 vilappellationshof des Kantonsgerichts Freiburg mit dem eingangs wiedergegebenen Rechtsbegehren ein und stellte gleichzeitig ein Gesuch um Erlass vorsorglicher (u.a. superprovisorischer) Massnahmen. Sie hielt fest, Hintergrund des vorliegenden Streits betreffend die Inhaberschaft an der WO 2005/018848 A1 sei die Entwendung fremden Know-hows, das in der Folge patentrechtlich geschützt worden sei und deren Patentrechte ausschliesslich auf die Beklagte übertragen worden seien, die um die Unrechtmässigkeit der Patentanmeldung gewusst habe.