3. Am 29. Mai 2004 meldete Daimler beim Europäischen Patentamt (EPA) eine Erfindung mit der Bezeichnung "Pressgehärtetes Bauteil und Verfahren zu seiner Herstellung" zur Patentierung an. Die internationale PCT- Veröffentlichung erfolgte am 3. März 2005 unter WO 2005/018848 A1 unter Beanspruchung einer Priorität aus der deutschen Patentanmeldung DE 103 33 165 A1 vom 22. Juli 2003, die inzwischen zurückgenommen wurde. Die Beklagte ist als Inhaberin der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildenden, aus der WO 2005/0188488 A1 hervorgegangenen europäischen Patentanmeldung EP 1 646 458 eingetragen;