Die Klägerin reichte einen Besuchsbericht betreffend "Kennenlernen der Warmformtechnologie" vom 8. Mai 2000 ein, gemäss welchem unter anderem L. G. und Martin Brodt (Nebenpartei) von der Daimler Chrysler AG (nachfolgend Daimler) die Warmformtechnik und die warmformspezifischen Randbedingungen zur konstruktiven Auslegung von Bauteilen vorstellte. Die Klägerin reichte von ihr erstellte Präsentationen für die Workshops mit Daimler vom 15. Juni 2000 und vom 27. Juni 2000 betreffend "Kalt- und Warmformen hochfester Stähle" ein und hielt fest, unter anderem B. T. und P. R. von der Klägerin hätten den Vertretern von Daimler anhand der erwähnten Präsentationen