Wie sie ausführte, waren mit der Erarbeitung dieses Know-hows im Entwicklungsteam der Klägerin vor allem befasst L. G. und B. T.. Die Klägerin reichte einen Besuchsbericht betreffend "Kennenlernen der Warmformtechnologie" vom 8. Mai 2000 ein, gemäss welchem unter anderem L. G. und Martin Brodt (Nebenpartei) von der Daimler Chrysler AG (nachfolgend Daimler) die Warmformtechnik und die warmformspezifischen Randbedingungen zur konstruktiven Auslegung von Bauteilen vorstellte.