7. Die Widerbeklagte sei zu verurteilen, der Widerklägerin die Parteikosten zu ersetzen. Das Bundespatentgericht zieht in Erwägung: Sachverhalt: 1. Die Benteler Automobiltechnik GmbH (nachfolgend Klägerin; Benteler) ist eine Gesellschaft des deutschen Rechts mit Sitz in Paderborn. Gegenstand der Gesellschaft sind unter anderem die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von einbaufertigen Teilen, Komponenten und Systemen aus Metallen und Werkstoffen jeglicher Art für Automobile. 1