während einer Dauer von 0 bis 120 Minuten mit einem Zinkpulvergemisch besprüht und beschichtet und danach wieder abgekühlt werden. Der Widerbeklagten wird ausdrücklich nicht verboten, das Warmformverfahren auf Motorfahrzeugbauteile oder andere Teile anzuwenden. 4. Das Urteil sei mitzuteilen an: - Daimler AG, Mercedesstrasse 137, 70327 Stuttgart/Deutschland; - Audi AG, Auto-Union-Strasse 1, 85045 Ingolstadt/Deutschland; - Volkswagen AG, Berlinerstrasse 2, 38440 Wolfsburg/Deutschland; - Porsche AG, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart/Deutschland;