Eventuell, für den Fall der Abweisung der superprovisorischen Massnahmen, sei für die Dauer des vorliegenden Verfahrens und bis zum rechtskräftigen Urteil der Widerbeklagten als vorsorgliche Massnahme nach ihrer Anhörung unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe mit Busse wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen im Sinn von Art. 292 StGB für den Widerhandlungsfall zu verbieten, die den Patentanmeldungen, also den Patentanmeldungen WO 2005/018848 A1 und allen aus diesen hervorgegangenen Patentanmeldungen, zugrunde liegenden Erfindungen und Verfahren, also das Warmformen mit anschliessender Thermodiffusionsbehandlung und/oder das Thermodiffusionsver-