Die Widerbeklagte sei vorgängig unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe mit Busse wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfugungen im Sinn von Art. 292 StGB für den Unterlassungsfall aufzufordern, umfassend Auskunft zu erteilen darüber, wie viel Gewinn sie aus der Verwendung der den streitgegenständlichen Patentanmeldungen, also den Patentanmeldungen WO 2005/018848 A1 und allen aus diesen hervorgegangenen Patentanmeldungen, zugrunde liegenden Erfindungen und Verfahren erzielt, insbesondere - sämtliche Buchführungsunterlagen betreffend die streitgegenständliche Erfindung vorzulegen;