Die Widerbeklagte sei zu verurteilen, sämtlichen Gewinn, den sie aus der Verwendung der den streitgegenständlichen Patentanmeldungen, also den Patentanmeldungen WO 2005/018848 A1 und allen aus diesen hervorgegangenen Patentanmeldungen, zugrunde liegenden Erfindungen und Verfahren erzielt, an die Widerklägerin herauszugeben. Verfahrensantrag: Auskunft und Rechnungslegung