{"Signatur": "CH_PATG_001", "Spider": "CH_BPatG", "Datum": "2013-12-06", "PDF": {"Datei": "CH_BPatG/CH_PATG_001_O2012-001_2013-12-06.pdf", "URL": "https://www.bundespatentgericht.ch/fileadmin/entscheide/O2012_001_Urteil_131206.pdf", "Checksum": "2ea31c7a18dc265d7248b1b7ea8e4889"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["O2012_001"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundespatentgericht 06.12.2013 O2012_001"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bundespatentgericht 06.12.2013 O2012_001"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Bundespatentgericht 06.12.2013 O2012_001"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Bundespatentgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Feststellung auf Mitinhaberschaft an einer Patentanmeldung, Widerklage betreffend unlauteren Wettbewerb | Arbeitnehmererfindung, Örtliche Zuständigkeit international, Übertragung von Patent, Unlauterer Wettbewerb (UWG), Vindikation, Vorsorgliche Massnahme (provisorisch)"}], "ScrapyJob": "446973/64/2135", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:16:06", "Checksum": "bc4e7a414149e895bcec4c3baa4ebbc3", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundespatentgericht 06.12.2013 O2012_001\nRegeste:\nFeststellung auf Mitinhaberschaft an einer Patentanmeldung, Widerklage betreffend unlauteren Wettbewerb | Arbeitnehmererfindung, Örtliche Zuständigkeit international, Übertragung von Patent, Unlauterer Wettbewerb (UWG), Vindikation, Vorsorgliche Massnahme (provisorisch)\n\n1. Der Gegenstand des Verfahrens sei einstweilen auf die Frage der Zulässigkeit\nder Widerklage zu beschränken.\n\n2. Der Antrag um Durchführung eines doppelten Schriftenwechsels sei einstweilen abzuweisen.\n\nb) gemäss Gemäss Stellungnahme vom 1. März 2011 zu den Ergänzungen zur Klageantwort und Widerklage vom 26. Oktober 2010:\n\n1. Auf das nachträgliche Rechtsbegehren vom 26. Oktober 2010 sei nicht einzutreten.\n\n2. Eventualiter: Das nachträgliche Rechtsbegehren vom 26. Oktober 2010 sei\nvollumfänglich abzuweisen.\n\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten und Widerklägerin.\n\nProzessualer Antrag:\n\nDie Beklagte und Widerklägerin sei zu verpflichten, das einverständliche Memorandum vom 6. März 2007 zwischen dem Rat der Stadt Castelo Branco und Victocor Technologies S. A. sowie alle daraus resultierenden Unterlagen zum Projekt Portugal ins Recht zu reichen.\n\nSeite 3\nc) gemäss Hauptklagereplik vom 12. November 2012\n\n1. Es sei festzustellen, dass die Klägerin Mitinhaberin an der internationalen Patentanmeldung WO 2005/018848 A1 und an allen aus dieser hervorgegangenen\nPatentanmeldungen ist, insbesondere an der europäischen Patentanmeldung EP\n1 646 458, der US-Patentanmeldung US 2006219334 A1, der japanischen Patentanmeldung JP 2007500782T sowie der südafrikanischen Patentanmeldung.\n\n2. Die Beklagte sei, unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB im Zuwiderhandlungsfall (Busse) zu verpflichten, gegenüber dem europäischen Patentamt und den jeweiligen nationalen Patentämtern alle nötigen Erklärungen und\nHandlungen vorzunehmen, um die Mitinhaberschaft der Klägerin an allen Patentanmeldungen gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1 in den jeweiligen Registern einzutragen.\n\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten.\n\nd) gemäss Widerklageduplik vom 13. Mai 2013\n\n1. Auf die Widerklage vom 29. Mai 2009 und vom 28. Februar 2013 sei nicht einzutreten.\n\n2. Der Massnahmeentscheid vom 15. Juli 2009 sei aufzuheben.\n\n3. Eventualiter: Die Widerklage vom 29. Mai 2009 und vom 28. Februar 2013 sei\nvollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.\n\n4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten und Widerklägerin.\n\nRechtsbegehren der Beklagten:\n\na) gemäss Klageantwort und Widerklage sowie Gesuch um superprovisorische Massnahme vom 29. Mai 2009:\n\nAD RECHTSBEGEHREN\n\nAd I.1. Abzuweisen.\n\nAd I.2. Abzuweisen.\n\nAd II. Gegenstandslos.\n\nIII. (neu) Widerklage sowie provisorische und superprovisorische Massnahmen\n\n1. Unterlassung\n\nDer Widerbeklagten sei unter Androhung der Bestrafting ihrer Organe mit Busse\nwegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen im Sinn von Art. 292 StGB für\nden Widerhandlungsfall zu verbieten, die den Patentanmeldungen WO\n2005/018848 A1 und allen aus diesen hervorgegangenen Patentanmeldungen\n(streitgegenständliche Patentanmeldungen) zugrunde liegenden Erfindungen und\nVerfahren, also das Warmformen mit anschliessender Thermodiffusionsbehand-\n\nSeite 4\nlung und/oder das Thermodiffusionsverfahren, zu benützen oder das entsprechende Know-how zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen.\n\n2. Mitteilung des Urteils an Dritte\n\nDas Urteil sei mitzuteilen an:\n\n- Daimler AG, Mercedesstrasse 137, 70327 Stuttgart/Deutschland;\n\n- Audi AG, Auto-Union-Strasse 1, 85045 Ingolstadt/Deutschland;\n\n- Volkswagen AG, Berlinerstrasse 2, 38440 Wolfsburg/Deutschland;\n\n- Porsche AG, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart/Deutschland;\n\n- Bayerische Motoren Werke AG, Petuelring 130, 80788 München/Deutschland.\n\n3. Gewinnherausgabe\n\nDie Widerbeklagte sei zu verurteilen, sämtlichen Gewinn, den sie aus der Verwendung der den streitgegenständlichen Patentanmeldungen, also den Patentanmeldungen WO 2005/018848 A1 und allen aus diesen hervorgegangenen Patentanmeldungen, zugrunde liegenden Erfindungen und Verfahren erzielt, an die\nWiderklägerin herauszugeben.\n\nVerfahrensantrag: Auskunft und Rechnungslegung\n\nDie Widerbeklagte sei vorgängig unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe\nmit Busse wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfugungen im Sinn von Art.\n292 StGB für den Unterlassungsfall aufzufordern, umfassend Auskunft zu erteilen\ndarüber, wie viel Gewinn sie aus der Verwendung der den streitgegenständlichen\nPatentanmeldungen, also den Patentanmeldungen WO 2005/018848 A1 und allen aus diesen hervorgegangenen Patentanmeldungen, zugrunde liegenden Erfindungen und Verfahren erzielt, insbesondere\n\n- sämtliche Buchführungsunterlagen betreffend die streitgegenständliche Erfindung vorzulegen;\n\n- sämtliche Verträge, die sie mit Kunden abgeschlossen hat und worin die Lieferung von Bauteilen, die ein Warmformen mit anschliessender Thermodiffusion\nund/oder Thermodiffusion erfahren, vorzulegen;\n\n- einen Katalog mit Angabe der verkauften Produkte und deren Verkaufspreis zu\nerstellen und dem Gericht vorzulegen.\n\n4. Superprovisorische und provisorische Massnahmen\n\n"}