Klägerin und Widerbeklagte gegen Z. SA vertreten durch Rechtsanwalt Valentin Aebischer und Rechtsanwalt Dr. Tarkan Göksu Beklagte und Widerklägerin Gegenstand Patentrecht/UWG O2012_001 Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Mit Schreiben vom 6. März 2013 wurden der Klägerin die Duplik und die Widerklagereplik zugestellt und ihr Frist zur Erstattung der Widerklageduplik angesetzt.