1. Der Antrag der Gesuchstellerinnen auf Rückzug der Schutzschrift wird abgewiesen. 2. Schriftliche Mitteilung an Rechtsanwalt C (mit Gerichtsurkunde) St. Gallen, 8. März 2016 Im Namen des Bundespatentgerichts Präsident Dr. iur. Dieter Brändle Versand: 09.03.2016 Seite 4