kantonen zu etablieren begonnen habe.2 Bezüglich der Frage der sofortigen Zustellung an die Gegenpartei wurde angeführt, eine solche würde den Zweck der Schutzschrift vereiteln.3 Hingegen wurde eine Zustellung vorgesehen für den Fall, dass eine superprovisorische Massnahme beantragt würde (Art. 270 Abs. 2 ZPO).