1. Mit Eingabe vom 30. September 2015 reichten die Gesuchstellerinnen eine Schutzschrift ein mit dem Gesuch (u.a.), die Schutzschrift als Stellungnahme der Gesuchstellerinnen für den Fall eines seitens der Gesuchgegnerinnen gegen sie gerichteten Antrags auf Erlass einer superprovisorischen Verfügung zu berücksichtigen. 2. Am 1. Oktober 2015 verfügte der Präsident, die Schutzschrift werde entgegengenommen und finde bis 1. April 2016 Beachtung.