1. Die Eingabe der Gesuchstellerinnen vom 5. Februar 2016 wird bezüglich der behaupteten Lancierung von Produkt und Maschine sowie bezüglich der Korrespondenz der Parteien zugelassen, im Übrigen wird sie, samt den diesbezüglichen Beilagen, aus dem Recht gewiesen. 2. Schriftliche Mitteilung an die Gesuchstellerinnen mit Gerichtsurkunde St. Gallen, 9. Februar 2016 Im Namen des Bundespatentgerichts Präsident Dr. iur. Dieter Brändle Versand: 10.02.2016 Seite 4