Die Gesuchstellerin legt dar, weshalb sie befürchtet, dass seitens der Gesuchsgegnerinnen gegen sie gestützt auf das Patent EP 000 eine superprovisorische Massnahme beantragt werden könnte. Die Gesuchstellerin A. AG reicht die Schutzschrift im eigenen Namen und im Namen jeder anderen Gesellschaft der A.-Gruppe ein, und zwar gegen C. Inc., C. AG sowie jede andere Gesellschaft des C.-Konzerns.