32. Allerdings trifft das BJ, wie oben erwähnt, gemäss Rechtsprechung auch für negative Tatsachen wie beispielsweise das Nichtvorhandensein von Dokumenten die Beweisführungspflicht. Mittels Suchabfragen in Acta Nova wäre es dem BJ vorliegend ohne weiteres möglich, zu belegen, dass es keine weiteren vom Zugangsgesuch vom 6. Oktober 2025 erfasste Dokumente gibt.