27. Schliesslich macht das BJ geltend, (abgesehen von allfälligen Zugangsgesuchen, über die es keine Auskunft erteile) über keine Dokumente zu verfügen, die vom Zugangsgesuch vom 6. Oktober 2025 erfasst seien. Im Einzelnen erwägt das BJ, dass die Beurteilung der Rechtspersönlichkeit in die Kompetenz der Gerichte falle, dass das BJ keine Stellungnahmen im Zusammenhang mit Überlegungen zur Rechtspersönlichkeit der Natur verfasst habe und dass ohnehin das BAFU für diese Thematik zuständig sei.