In der Stellungnahme vom 9. Oktober 2025 legt das BJ gegenüber dem Antragsteller dar, es lägen im Zusammenhang mit der Rechtspersönlichkeit von Gewässern und mit Überlegungen zur Rechtspersönlichkeit der Natur keine Dokumente vor, die das Zugangsgesuch betreffen. Wie diese Erklärung im Zusammenhang mit der Erstellung der verlangten Listen zu verstehen ist, ist für den Beauftragten nicht ersichtlich, zumal der Antragsteller kein diesbezügliches Schlagwort genannt hat.