Obwohl der Antragsteller die Ergebnislisten ausdrücklich verlangt und in seiner Eingabe vom 9. Oktober 2025 bemängelt, dass das BJ diese nicht erstellt hat, geht das BJ in seinen Stellungnahmen vom 8. und 9. Oktober 2025 nicht auf dieses Zugangsbegehren ein. In der Stellungnahme vom 9. Oktober 2025 legt das BJ gegenüber dem Antragsteller dar, es lägen im Zusammenhang mit der Rechtspersönlichkeit von Gewässern und mit Überlegungen zur Rechtspersönlichkeit der Natur keine Dokumente vor, die das Zugangsgesuch betreffen.