Der Antragsteller bringt in seinem Schreiben vom 9. Oktober 2025 gegenüber dem BJ vor, dass davon ausgegangen werden müsse, dass Dokumente existierten, zumal das BJ sonst keine Ausnahmebestimmungen geltend machen würde. Die Ausnahmebestimmungen habe das BJ lediglich geltend gemacht, jedoch nicht dargetan, für welche Dokumente oder Dokumententeile diese gelten sollten.