Am 7. Oktober 2025 nahm das BJ Stellung und erklärte, dass im Umfang des Zugangsgesuchs beim BJ keine Dokumente vorlägen. 3. Am selben Tag wandte sich der Antragsteller erneut ans BJ und wies darauf hin, dass die Medien in der Schweiz seit Monaten über die Rechte der Natur berichten würden und im Kanton Luzern