{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2026-01-13", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-vom-13--J_2026-01-13.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/zsU5ml3zKKwC/Empfehlung%20vom%2013.%20Januar%202026.%20BJ.%20Dokumente%20zu%20Gew%C3%A4ssern%20und%20Suchergebnislisten.pdf", "Checksum": "15a7c4101875adcc143f881119397756"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["Empfehlung vom 13. Januar 2026. BJ. Dokumente zu Gewässern und Suchergebnislisten"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 13.01.2026"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans 13.01.2026"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras 13.01.2026"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 13. Januar 2026: BJ / Dokumente zu Gewässern und Suchergebnislisten"}], "ScrapyJob": "446973/66/2019", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:17:23", "Checksum": "9f82ee093eb6e7dbcefb5899505e2125", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 13.01.2026\nRegeste:\nEmpfehlung vom 13. Januar 2026: BJ / Dokumente zu Gewässern und Suchergebnislisten\n\n 5/6\nden Zugang zu den verlangten Dokumenten gemäss den Zugangsgesuchen vom 6. und 7. Oktober 2025 einschränkt (resp. in Bezug auf das Zugangsgesuch vom 6. Oktober 2025 die Nichtexistenz weiterer Dokumente feststellt). Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs genügt es nach der\nRechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass betroffene Dritte vor Erlass der Verfügung\nzumindest einmal Gelegenheit erhalten, sich zur Sache zu äussern 11 und im Rahmen einer entsprechenden Stellungnahme im Verfügungsverfahren allenfalls vorhandene private Interessen\ngeltend machen können.\n\nIII Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte:\n\n36. Das Bundesamt für Justiz gewährt den vollständigen Zugang zu Dokumenten zu allfälligen Zugangsgesuchen nach dem Öffentlichkeitsgesetz von Drittpersonen, da es die Anwendbarkeit von\nAusnahmebestimmungen bis anhin nicht hinreichend belegt.\n37. Das Bundesamt für Justiz überprüft in Bezug auf das Zugangsgesuch vom 6. Oktober 2025 seinen\nBestand vorhandener Dokumente und gewährt Zugang zu identifizierten Dokumenten unter Beachtung der Erwägungen in Ziffer 35.\n38. Das Bundesamt für Justiz gewährt den vollständigen Zugang zu den verlangten Ergebnislisten\nvon Suchabfragen in Acta Nova unter Beachtung der Erwägungen in Ziffer 35, da es die Vermutung zugunsten des Zugangs nach Art. 6 Abs. 1 BGÖ bis anhin nicht widerlegt hat.\n39. Der Antragsteller kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Empfehlung beim Bundesamt\nfür Justiz den Erlass einer Verfügung nach Art. 5 VwVG verlangen, wenn sie mit der Empfehlung\nnicht einverstanden ist (Art. 15 Abs.1 BGÖ).\n40. Das Bundesamt für Justiz erlässt eine Verfügung, wenn es mit der Empfehlung nicht einverstanden ist (Art. 15 Abs. 2 BGÖ).\n41. Das Bundesamt für Justiz erlässt die Verfügung innert 20 Tagen nach Empfang dieser Empfehlung oder nach Eingang eines Gesuches um Erlass einer Verfügung (Art. 15 Abs. 3 BGÖ).\n42. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name des Antragstellers anonymisiert (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ).\n43. Die Empfehlung wird eröffnet:\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nX. __, vertreten durch Y. __ (Antragsteller)\n\n- Einschreiben mit Rückschein (R)\nBundesamt für Justiz BJ\nBundesrain 20\n3003 Bern\n\nAstrid Schwegler André Winkler\nStv. Leiterin Direktionsbereich Jurist Direktionsbereich\nÖffentlichkeitsprinzip Öffentlichkeitsprinzip\n\n11\nUrteil des BVGer A-6755/2016 vom 23. Oktober 2017 E. 4.1.4.\n\n6/6\n"}