Dabei hätte er einzubeziehen, dass bereits ein allgemeines öffentliches Interesse besteht zu überprüfen, wie der Bund in Anwendung des Epidemiegesetzes gehandelt hat, und ob allenfalls ein Verbesserungspotential in der behördlichen Zusammenarbeit in Krisensituationen gegeben ist. Eine Transparenz wirkt auch möglichen Spekulationen entgegen und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung. Daher liegt es im Interesse der Öffentlichkeit und damit auch der Verwaltung selber, so transparent wie möglich zu informieren.