40 FLÜCKIGER, in: Handkommentar BGÖ, Art.11, Rz. 1, 5 und 6. 41 Vgl. Urteil des BVGer A-6003/2019 vom 18. November 2020, E. 8.3. 11/13 Aufwand Rückschlüsse auf diese Angaben 42 zu ziehen, wenn doch gemäss Art. 8 des Dienstleistungsvertrages nur anonymisierte oder pseudoanonymisierte Daten an die ETH geliefert wurden. Auch hat der KSD nicht dargetan und wie bei einer anonymisierte Zugangsgewährung die Privatsphäre von Spitälern und Patienten beeinträchtigt wird.