Weiter hätte der KSD die Kompetenzverschiebung im Gesundheitswesen zwischen Bund und Kantonen während der Pandemie berücksichtigen müssen: So legt das revidierte EpG eine klare gesetzliche Kompetenz- und Aufgabenzuweisungen zwischen Bund und Kantonen bei der Bewältigung von Situationen mit erhöhter Gefahr für die öffentliche Gesundheit fest. Es unterscheidet neu zwischen der normalen, der besonderen und der ausserordentlichen Lage. Nach EpG bestehen Meldepflichten bzw. können solche vorgesehen werden. Zudem haben die Aufsichtsbehörden nach Art.