31. Zwischenfazit: Der KSD ist gemäss Art. 1.1 des Dienstleistungsvertrages als Auftraggeber der Dienstleistung für die notwendige Koordination und Information diesen Vertrag betreffend zuständig und damit auch für die gesamte Bearbeitung des Zugangsgesuches vom 14. August 2021. Er bearbeitet demzufolge federführend dieses Zugangsgesuch, wenn nötig in Zusammenarbeit mit der ETH.