Demgegenüber stellte der KSD dem Antragsteller zusammen mit seiner Stellungnahme vom 3. Februar 2022 eine Liste zu, die einen Zeitraum von sieben Tagen abdeckt, und hielt fest: "Mit dem teilweisen Zugang wird dem [Antragsteller] ermöglicht, die aktuellsten Daten, welche den auf der [Plattform] veröffentlichten Angaben und Darstellungen zugrunde liegen, im Zeitverlauf der vergangenen sieben Kalendertage nachzuvollziehen." Der KSD begründete nicht weiter, weshalb er den Zeitraum des Zugangsgesuches auf diese sieben Kalendertage beschränkt hat. 31. Zwischenfazit: Der KSD ist gemäss Art.