ten Dienstleistung der ETH für den KSD vom Beginn der Datenlieferung bis zum 14. August 2021 (Zeitpunkt der Einreichung des Zugangsgesuches). Als Auftraggeber der Dienstleistung "Plattform icumonitoring" kann der KSD die Pflicht zur Bearbeitung des Zugangsgesuches, welches sich auf die Auftragsdatenbearbeitung für den KSD bezieht, nicht an die ETH als Auftragnehmer verlagern. 16 Es entspricht darüber hinaus nicht dem Sinne und Zweck des Art. 11 VBGÖ, dass die Beantwortung des Zugangsgesuches vom 14. August 2021 von zwei Behörden separat bearbeitet wird, die sich über ihre Zuständigkeit nicht einig sind.