Das diesbezügliche Zugangsgesuch hat der Antragsteller bei der ETH eingereicht, die es am 7. Dezember 2021 an die armasuisse weiterleitete. Da zu diesem Zugangsgesuch beim Beauftragten ein Schlichtungsantrag eingegangen war, erkundigte sich der Beauftragte am 3. März 2022 bei der armasuisse nach dem Stand der fraglichen Gesuchbearbeitung. Mit E-Mail vom 4. März 2022 informierte armasuisse den Beauftragten, dass der Armeestab (ASTAB, bzw. der KSD) "die Federführung in der Angelegenheit 'icumonitoring' übernommen hat." Der KSD hat dem Antragsteller zwischenzeitlich zum Dienstleistungsvertrag den Zugang gewährt.