Auf Letztere habe der KSD weder Zugriff noch Einfluss. Aufgrund dessen würden sich die Ausführungen des KSD ausschliesslich auf die von ihm selber erhobenen und an die Website weitergeleiteten Daten beziehen. Auch im Bericht vom 26. September 2022 (s. Ziffer 13) bearbeitete der KSD das Zugangsgesuch nur hinsichtlich seiner eigenen an die ETH gelieferten Daten. In Bezug auf die ETH und das BAG verweist der KSD auf S. 10 seines Berichtes allgemein auf die von diesen Behörden veröffentlichten Daten.