In der Folge leitete die ETH das Zugangsgesuch an das BAG weiter, welches dieses dem KSD zukommen liess. 24. Dieses Zugangsgesuch beantwortete der KSD dem Antragsteller am 3. Februar 2022. Aus seiner Stellungnahme ergibt sich, dass der KSD seine Zuständigkeit für die Zugangsgesuchbearbeitung eingeschränkt hat. So erklärte er, die Daten, welche den auf der Plattform der ETH veröffentlichten Angaben und Darstellungen zugrunde liegen, würden neben den Daten des KSD ebenso Daten der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) erfassen. Auf Letztere habe der KSD weder Zugriff noch Einfluss.