15. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2022 legte der Antragsteller dem Beauftragten dar, er halte am ersuchten Zugang fest, und führte dazu u.a. aus: "Der Bericht [vom 26. September 2022] ist inhaltlich äusserst dürftig und geht kaum über die Erkenntnisse aus der Schlichtungsverhandlung vom 10. Mai 2022 sowie bereits vorliegenden Informationen hinaus. […] Immerhin erklärt der KSD, die Daten seien weiterhin abrufbar beziehungsweise verfügbar für die beteiligten Stellen." 16. Infolge der Nichteinigung hob der Beauftragte mit Schreiben vom 15. Februar 2023 die Sistierung auf. 17.