In Ausführung der Einigung (Ziffer 1 und 2) stellte der KSD mit E-Mail vom 24. Oktober 2022 dem Antragsteller den Bericht vom 26. September 2022 zu. In Bezug auf die Zugangsgewährung erklärte der KSD betreffend seine Daten, dass der Zugang, aggregiert auf Kantone über https://www.covid19.admin.ch/de/overview sichergestellt sei. Daten auf Spitalebene würden nicht publiziert: "Eine Bekanntgabe ohne Einverständnis der Spitäler wäre ein massiver Vertrauensbruch und eine zweckentfremdete Verwendung der Daten und wären [sic] dadurch datenschutzwidrig. Der KSD erfasst keine Patientendaten."