Der KSD hat auch nicht begründet, wie ein Rückschluss auf einzelne IPS-Patienten möglich sein sollte und wieso kein Rückschluss auf 'private Institutionen' und überhaupt Spitäler zulässig sein sollte. Der KSD beruft sich pauschal auf den Persönlichkeitsschutz." 12. Am 10. Mai 2022 fand eine Schlichtungsverhandlung statt, in welcher sich die Parteien wie folgt über das weitere Vorgehen einigten: "1. Der KSD formuliert zu Handen des Antragstellers bis am 1.10.2022 einen Bericht zu a) Sachverhalt der Bearbeitung der verlangten Daten inkl. Rollen aller beteiligten Stellen b) Vorhandene Daten 2.