Gleichzeitig stellte der KSD dem Antragsteller eine gemäss KSD von der ETH aufbereitete, anonymisierte Datenliste (Datenauszug) von 18 Spitälern zu. Dazu erklärte der KSD: "Mit dem teilweisen Zugang wird dem Gesuchteller ermöglicht, die aktuellsten Daten, welche den auf der [Plattform] veröffentlichten Angaben und Darstellungen zugrunde liegen, im Zeitverlauf der vergangen letzten sieben Kalendertage nachzuvollziehen". Die teilweise Zugangsverweigerung begründet der KSD mit den Ausnahmenorm nach Art. 7 Bst. e BGÖ (Beeinträchtigung der Beziehungen zwischen dem Bund und