13 und 25 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung 3; SR 818.101.24) sowie der Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst (VKSD; SR 501.31). […] IES-KSD dient dem Beauftragten des Bundesrates für den KSD sowie den zivilen Stellen, die mit der Planung von sanitätsdienstlichen Massnahmen beauftragt sind (KSD-Partner), bei der Bewältigung von sanitätsdienstlich relevanten Ereignissen, u.a. zur Übersicht über die verfügbaren Ressourcen im Gesundheitswesen.