1. Der Antragsteller (Rechtsanwalt) ersuchte am 14. August 2021 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) bei der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich ETH (nachfolgend ETH) wie folgt um Zugang zu Dokumenten: "Sie betreiben die Website unter dem Domainnamen icumonitoring.ch [nachfolgend Plattform]. Mit Verweis auf das [Öffentlichkeitsgesetz] ersuche ich Sie, mir den Zugang zu sämtlichen Daten, welche den auf der Website veröffentlichten oder anderweitig zugänglichen Angaben und Darstellungen zugrunde liegen, zu gewähren.