{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2023-06-13", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-vom-13--J_2023-06-13.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/Of0nlMDObRRG/Empfehlung%20vom%2013.%20Juni%202023%20KSD%20-%20Daten%20Website%20icumonitoring.pdf", "Checksum": "4794eb87358365854755f8bd18f23782"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Empfehlung vom 13. 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Juni 2023: KSD / Daten Website icumonitoring.ch\n\n3\nSiehe FN 5.\n3/13\n- Spitalbelegungsdaten aus dem Informations- und Einsatz-System des KDS (IES-KSD) 4 und\n- Daten der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI).\nEntsprechend der Legende auf Seite 3 des Berichtes:\n- waren die Daten von Open ZH öffentlich zugänglich;\n- wurden die Daten des IES-KSD auf Kantonsebene aggregiert und teilweise auf covid19.admin.ch veröffentlicht;\n- waren die Daten der SGI nicht öffentlich zugänglich.\nSoweit aus der Legende auf Seite drei des Berichtes zu entnehmen ist, wurden die Erkenntnisse\nder ETH, d.h. die \"National Forecast\" und die \"Kantonalen Forecasts\", auf ihrer Plattform publiziert 5, während die \"Spitalforecasts\" nicht öffentlich zugänglich waren. Das Forschungsprojekt\n\"Covid-19: RISC-19-ICU Registry\" ist auf aramis 6 beschrieben.\n15. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2022 legte der Antragsteller dem Beauftragten dar, er halte am\nersuchten Zugang fest, und führte dazu u.a. aus: \"Der Bericht [vom 26. September 2022] ist inhaltlich äusserst dürftig und geht kaum über die Erkenntnisse aus der Schlichtungsverhandlung\nvom 10. Mai 2022 sowie bereits vorliegenden Informationen hinaus. […] Immerhin erklärt der\nKSD, die Daten seien weiterhin abrufbar beziehungsweise verfügbar für die beteiligten Stellen.\"\n16. Infolge der Nichteinigung hob der Beauftragte mit Schreiben vom 15. Februar 2023 die Sistierung\nauf.\n17. Auf die weiteren Ausführungen des Antragstellers und des KSD sowie auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.\n\nII Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zieht in Erwägung:\n\nA. Formelle Erwägungen: Schlichtungsverfahren und Empfehlung gemäss Art. 14 BGÖ\n\n18. Der Antragssteller reichte am 14. August 2021 ein Zugangsgesuch nach Art. 10 BGÖ bei der ETH\nein. Im Anschluss an die Empfehlung vom 21. Oktober 2021 (s. Ziffer 7) leitete die ETH das Zugangsgesuch an die armasuisse und das BAG weiter. Letzteres übermittelte das Gesuch an den\nKSD, der in der Folge einen anonymisierten Zugang zu einem Teil der von ihm an die ETH gelieferten Daten gewährte. Der Antragssteller ist als Teilnehmer an einem vorangegangenen Gesuchsverfahren zur Einreichung eines Schlichtungsantrags berechtigt (Art. 13 Abs. 1 Bst. a BGÖ).\nDer Schlichtungsantrag wurde formgerecht (einfache Schriftlichkeit) und fristgerecht (innert 20 Tagen nach Empfang der Stellungnahme der Behörde) beim Beauftragten eingereicht (Art. 13\nAbs. 2 BGÖ).\n19. Das Schlichtungsverfahren findet auf schriftlichem Weg oder konferenziell (mit einzelnen oder\nallen Beteiligten) unter Leitung des Beauftragten statt, der das Verfahren im Detail festlegt. 7\nKommt keine Einigung zustande oder besteht keine Aussicht auf eine einvernehmliche Lösung,\nist der Beauftragte gemäss Art. 14 BGÖ gehalten, aufgrund seiner Beurteilung der Angelegenheit\neine Empfehlung abzugeben.\n\n4\nInformations- und Einsatz-System (IES).pdf, besucht am 7. Juni 2023.\n5\nDie Plattform ist seit März 2023 nicht mehr öffentlich zugänglich (s. Ziffer 3).\n6\nWeiterführung des Projektes “RISC-19-ICU Register, unterstützt durch die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin” zur laufenden\nMonitorisierung kritisch kranker COVID-19 Patienten auf Schweiz 2021 - 2022 - Texte (admin.ch), besucht am 7. Juni 2023.\n7\nBotschaft zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) vom 12. Februar 2003, BBl 2003 1963\n(zitiert BBl 2003), BBl 2003 2024. 4/13\nB. Materielle Erwägungen\n\n"}