1. Die Antragstellerin stellte beim BPV den „Antrag“, ihr „detailliert die versicherungstechnischen Grundlagen und Risikoberechnungen“ mitzuteilen. Mit anderen Worten verlangte sie Zugang zu jenen Unterlagen des BPV, die es in Zusammenhang mit der Genehmigung von Tarifen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Bereich der Krankenzusatzversicherung vom Versicherungsunternehmen X erhalten oder selbst erstellt hat.