Mit Schreiben vom 22. Dezember 2006 informierte das BPV der Antragstellerin darüber, dass es den „Wunsch nach Bekanntgabe der versicherungstechnischen Grundlagen“ als Zugangsgesuch nach Art. 6 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz BGÖ; SR 152.3) entgegengenommen habe und prüfen werde.