Mit dem Antwortschreiben vom 7. Dezember 2006 erläuterte das BPV der Antragstellerin u.a., dass das BPV im Genehmigungsverfahren „anhand der vorgelegten Tarife prüfe, ob sich die vorgesehenen Prämien in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz des Versicherungsunternehmens und anderseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet.“ Weiter führte das BPV aus, dass diese im Jahr 2005 vorgenommene Prüfung gezeigt habe, dass die beiden vorgängig erwähnten Bedingungen erfüllt gewesen seien, weshalb der vom Versicherungsunternehmen X vorgelegte Einzel-Taggeldtarif genehmigt worden sei.